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   LAG Hessen, 07.10.1981 - 10 Sa 222/81   

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https://dejure.org/1981,20183
LAG Hessen, 07.10.1981 - 10 Sa 222/81 (https://dejure.org/1981,20183)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.10.1981 - 10 Sa 222/81 (https://dejure.org/1981,20183)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 10 Sa 222/81 (https://dejure.org/1981,20183)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Bremen, 31.01.1979 - 2 Sa 194/78
    Auszug aus LAG Hessen, 07.10.1981 - 10 Sa 222/81
    Nach der neueren Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl LArbG Bremen 1979-01-31 2 Sa 194/78, 2 Sa 203/78 = DB 1979, 1235 1236 sowie OLG Stuttgart 1979-12-19 1 U 88/79 in NJW 1980, 1169, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Arbeitgeber als verpflichtet anzusehen, für solche Betriebsfahrzeuge eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen, die nach ihrer betrieblichen Zwecksetzung ständig bzw zumindest in erheblichen Maße den Mitarbeitern zur Durchführung betrieblicher Aufgaben überlassen werden.Der Abschluß einer solchen Vollkasko-Versicherung ist jedoch bei Betriebsfahrzeugen mit nur geringem Zeitwert grundsätzlich nicht zumutbar.
  • OLG Stuttgart, 19.12.1979 - 1 U 88/79
    Auszug aus LAG Hessen, 07.10.1981 - 10 Sa 222/81
    Nach der neueren Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl LArbG Bremen 1979-01-31 2 Sa 194/78, 2 Sa 203/78 = DB 1979, 1235 1236 sowie OLG Stuttgart 1979-12-19 1 U 88/79 in NJW 1980, 1169, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Arbeitgeber als verpflichtet anzusehen, für solche Betriebsfahrzeuge eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen, die nach ihrer betrieblichen Zwecksetzung ständig bzw zumindest in erheblichen Maße den Mitarbeitern zur Durchführung betrieblicher Aufgaben überlassen werden.Der Abschluß einer solchen Vollkasko-Versicherung ist jedoch bei Betriebsfahrzeugen mit nur geringem Zeitwert grundsätzlich nicht zumutbar.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Oktober 1981 - 10 Sa 222/81 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 06.09.1982 - 14 Sa 65/82

    Schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht; Vorwurf grob

    Das Gericht schließt sich aus diesen Überlegungen der neueren Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, nach der der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren gehalten ist, eine Kaskoversicherung abzuschließen mit der Rechtsfolge, daß er beim Fehlen einer derartigen zumutbaren Versicherung sich im Schadensersatzprozeß so behandeln lassen muß, als habe er eine derartige Versicherung abgeschlossen (ebenso Arbeitsgericht Münster DB 73, 2200, LAG Bremen DB 79, 1235, OLG Stuttgart NJW 80, 1169, LAG Rheinland-Pfalz DB 81, 232, Arbeitsgericht Kassel DB 82, 442 sowie LAG Frankfurt Urteil vom 7.10.1981 - AZ.: 10 Sa 222/81 - unveröffentlicht - Wichmann AUR 73, 105, Schaub Arbeitsrechtshandbuch 4. Aufl. 1980, Seite 220; vgl. auch BGH AP Nr. 52 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers zur entsprechenden Problematik im Bereich der Insassen-Unfallversicherung sowie BGH DB 72, 1286 zur entsprechenden Problematik der Haftung des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt gegenüber dem Kfz.-Händler).
  • LAG Hessen, 24.02.1988 - 10 Sa 503/87

    Haftungseinschränkung des Arbeitnehmers bei gefahrengeneigter Tätigkeit

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